Ferienhaus und Ferienwohnung im Weingut vermieten: Die besten Tipps für eine hohe Auslastung

Ausflugstipps Raimund Hahn 09.09.2026

Ein ausgebautes Kelterhaus, die leerstehende Wohnung im Obergeschoss oder das Winzerhaus der Großeltern. Viele Weingüter verfügen über Bausubstanz, die sich vermieten ließe, und die Rechnung wirkt auf den ersten Blick eindeutig. Zusätzliche Einnahmen aus vorhandenen Räumen, dazu Gäste, die im Hofladen einkaufen.

In der Praxis entscheidet die Auslastung darüber, ob sich der Aufwand trägt. Sechzig belegte Nächte im Jahr decken kaum die Fixkosten, hundertfünfzig ergeben ein tragfähiges Nebengeschäft. Der Unterschied liegt selten am Objekt und fast immer an drei Stellschrauben, nämlich Zielgruppe, Saisonverlängerung und Buchbarkeit.

Wer im Weingut übernachtet

Die Gästestruktur unterscheidet sich deutlich von der eines Ferienhauses am Meer. Es kommen selten Familien mit langem Sommerurlaub, sondern überwiegend Paare und kleine Gruppen für drei bis fünf Nächte, häufig zwischen Donnerstag und Sonntag.

Drei Gruppen tragen den größten Teil der Buchungen. Weininteressierte, die Güter besuchen und einkaufen wollen. Wandernde und Radfahrende, die auf den Prädikatswegen und Radrouten unterwegs sind. Und Kurzreisende aus dem Rhein-Main-Gebiet, aus Nordrhein-Westfalen und aus den Beneluxstaaten, für die die Anfahrt unter drei Stunden liegt.

Diese Struktur hat eine unmittelbare Folge für die Vermarktung. Wer ein Objekt als reine Ferienwohnung anbietet, konkurriert mit allen anderen. Wer es als Aufenthalt im arbeitenden Weingut beschreibt, mit Blick in die Reben und der Möglichkeit, bei der Lese zuzuschauen, spricht eine Gruppe an, für die genau das der Buchungsgrund ist.

Die Saison verlängern

Die Hauptsaison zwischen Mai und Oktober füllt sich meist von allein. Über die Auslastung entscheiden die Randmonate, und dafür haben sich mehrere Ansätze bewährt.

•      Die Blütezeit im Frühjahr als eigenes Thema bespielen, in der Pfalz etwa die Mandelblüte ab Ende Februar

•      Die Lese im September und Oktober als Erlebnis anbieten, mit der Möglichkeit zuzuschauen oder mitzuhelfen

•      Federweißer und Zwiebelkuchen im Herbst mit Terminen im Hof verbinden

•      Winterangebote mit Kaminzimmer, Weinprobe im Keller und Wanderungen durch die kahlen Reben

•      Pauschalen aus zwei Nächten plus Weinprobe, die einen konkreten Anlass für einen kurzen Aufenthalt schaffen

Der letzte Punkt wirkt am stärksten. Eine Ferienwohnung im Januar zu buchen, verlangt einen Grund. Eine Wohnung mit einer geführten Probe und einem reservierten Tisch im Ort liefert diesen Grund mit und lässt sich zu einem Preis anbieten, der über der reinen Übernachtung liegt.

Ausstattung, die Buchungen bringt

Bei den Anforderungen hat sich der Anspruch in den vergangenen Jahren deutlich verschoben. Vier Punkte tauchen in Bewertungen regelmäßig auf und entscheiden über die Weiterempfehlung.

•      Verlässliches Internet mit ausreichender Bandbreite, weil ein Teil der Gäste zumindest zeitweise arbeitet

•      Eine vollständig ausgestattete Küche, denn im Weinbaugebiet wird häufig selbst gekocht und regional eingekauft

•      Ein Außenbereich mit Sitzplatz, idealerweise mit Blick auf die Rebflächen

•      Ein klar geregelter Zugang, etwa über ein Schlüsselsafe, weil Anreisen selten zur Bürozeit erfolgen

Der letzte Punkt entlastet vor allem den Betrieb. Wer während der Lese um zwanzig Uhr noch im Keller steht, kann keine Schlüsselübergabe leisten. Eine selbsterklärende Anreise ohne Anwesenheitspflicht senkt den Aufwand pro Buchung erheblich und wird von Gästen als Vorteil wahrgenommen.

Preise, Mindestaufenthalt und Direktbuchung

Bei der Preisgestaltung führt ein starrer Übernachtungspreis regelmäßig zu Lücken im Kalender. Sinnvoll ist eine Staffelung nach Wochentag und Saison, ergänzt um einen Mindestaufenthalt von zwei Nächten am Wochenende. In der Nebensaison lohnt es sich, diesen Mindestaufenthalt aufzuheben, weil Einzelnächte dann besser sind als leere Betten.

Portale bringen Reichweite und kosten Provision im zweistelligen Prozentbereich. Bewährt hat sich eine Kombination, bei der die Sichtbarkeit über Portale läuft, die Wiederbuchung aber direkt. Ein Hinweis auf die eigene Buchungsmöglichkeit in den Unterlagen vor Ort und ein kleiner Vorteil bei Direktbuchung verlagern über die Jahre einen erheblichen Anteil.

Wo es steuerlich anspruchsvoll wird

Für ein Weingut ist die Vermietung steuerlich kein Nebenschauplatz, weil sie die Zuordnung der Einkünfte berührt. Ein spezialisierter Steuerberater für Winzer prüft hier zuerst, ob die Vermietung dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet bleibt oder einen eigenen Gewerbebetrieb begründet. Kanzleien wie Lehnen und Partner ziehen dafür die Umsatzrelationen der letzten Jahre heran, weil die Abgrenzung an festen Grenzwerten hängt und rückwirkend nur schwer zu korrigieren ist.

Praktisch relevant sind daneben zwei Punkte. Die Beherbergung unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, während Zusatzleistungen wie Frühstück oder ein separat berechneter Stellplatz dem Regelsatz unterliegen. Und die Durchschnittssatzbesteuerung, die viele Weingüter für ihre landwirtschaftlichen Umsätze nutzen, gilt für die Vermietung nicht.

Die Abgrenzung im Detail

Maßgeblich ist die amtliche Richtlinie zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft. Danach bleiben Tätigkeiten, die aus der Land- und Forstwirtschaft hervorgehen, dieser zugeordnet, solange die daraus erzielten Umsätze dauerhaft ein Drittel des Gesamtumsatzes und zugleich 51.500 Euro im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Wird eine Grenze über drei aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre überschritten, entsteht ein eigener Gewerbebetrieb.

Die Drei-Jahres-Regel ist dabei der praktisch wichtigste Teil. Ein einmaliges Überschreiten löst noch keine Folgen aus, ein dauerhaftes dagegen schon, und dann rückwirkend mit Gewerbesteuerpflicht und der Notwendigkeit einer getrennten Gewinnermittlung. Wer die Vermietung ausbaut, sollte diese Werte deshalb jährlich prüfen lassen und nicht erst bei der Steuererklärung feststellen, dass die Schwelle seit zwei Jahren gerissen ist.

Hinzu kommt die Frage, ab wann eine Vermietung überhaupt gewerblich wird. Die reine Überlassung von Wohnraum gilt als Vermögensverwaltung. Kommen hotelähnliche Leistungen hinzu, etwa tägliche Reinigung, Frühstücksservice oder eine Rezeption, kippt die Einordnung unabhängig von den Umsatzgrenzen.

Anmeldung, Abgaben und Versicherung

Vor der ersten Buchung sind mehrere Stellen zu informieren. Die Gemeinde erhebt in der Regel eine Kur- oder Gästetaxe, die vom Gast eingezogen und abgeführt wird, und verlangt dafür eine Anmeldung des Betriebs sowie regelmäßige Meldungen. Hinzu kommt die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz, für die besondere Meldescheine zu führen und ein Jahr aufzubewahren sind.

Auf der Versicherungsseite reicht die bestehende Betriebshaftpflicht des Weinguts meist nicht aus. Die Vermietung an wechselnde Gäste ist ein eigenes Risiko und muss ausdrücklich eingeschlossen sein, ebenso wie Schäden, die Gäste am Gebäude oder an der Einrichtung verursachen. Eine kurze Rückfrage beim Versicherer vor der ersten Buchung klärt das.

Baurechtlich ist zu prüfen, ob die Nutzung genehmigt ist. Ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude im Außenbereich lässt sich nicht ohne Weiteres zu Ferienwohnraum umwidmen, weil die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauten an die betriebliche Nutzung gebunden ist. Innerhalb der Ortslage ist die Umnutzung meist unproblematisch, sollte aber schriftlich bestätigt sein.

Bewertungen und Wiederkehr

Die Auslastung im zweiten und dritten Jahr hängt stark an den Bewertungen des ersten. Entscheidend sind dabei weniger Ausstattungsdetails als Erwartungstreue. Ein Objekt, das genau das liefert, was die Beschreibung ankündigt, wird besser bewertet als ein schöneres, dessen Ankündigung übertrieben war.

Wirksam ist außerdem eine kurze persönliche Begegnung. Ein Gruß am Anreisetag, eine Flasche aus dem eigenen Keller auf dem Tisch und ein Hinweis auf die nächste Hofveranstaltung kosten wenig und tauchen in Bewertungen überproportional oft auf. Für ein Weingut ist das zugleich die günstigste Form der Kundenbindung, weil ein erheblicher Teil der Gäste anschließend Wein bestellt.

Die Region als Buchungsargument

Wer vermarktet, verkauft neben dem Objekt immer auch die Umgebung. Für ein Weingut in Rheinhessen, dem größten deutschen Weinanbaugebiet zwischen Worms, Mainz, Ingelheim und Bingen, sind die Argumente andere als an der Mosel. Flache Radwege, kurze Wege zwischen den Gütern und die Nähe zu Mainz und Frankfurt sprechen eine Klientel an, die ohne Auto anreist.

Konkret heißt das, die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Objektbeschreibung zu benennen, mitsamt der Entfernung zum nächsten Bahnhof und der Möglichkeit, vor Ort Fahrräder zu leihen. Eine Buchung scheitert häufiger an der ungeklärten Anreise als am Preis.

Anders liegt der Fall am Mittelrhein, wo Steillagen, Burgen und die Rheinschifffahrt das Bild prägen. Dort funktionieren Wanderpauschalen und Kombinationen mit Schifffahrt und Bahn, während der Radverkehr auf dem Talweg konzentriert bleibt. Die Beschreibung sollte diese Eigenheiten aufnehmen statt allgemeiner Formulierungen über Wein und Natur.

Die Kalkulation vor dem Umbau

Bevor investiert wird, lohnt eine nüchterne Rechnung über zehn Jahre. Auf der Kostenseite stehen der Umbau, die Einrichtung, die laufende Reinigung mit üblicherweise fünfzig bis achtzig Euro je Wechsel, Wäsche, Energie, Portalprovisionen und Rücklagen für Erneuerung. Auf der Einnahmenseite steht der erzielbare Nettopreis je Nacht multipliziert mit den realistisch belegten Nächten.

Als Orientierung gilt, dass eine gut vermarktete Ferienwohnung im Weinbaugebiet zwischen 120 und 180 Nächte im Jahr erreicht. Wer mit 200 kalkuliert, rechnet sich das Objekt schön. Wer mit 90 rechnet und trotzdem auf ein tragfähiges Ergebnis kommt, hat eine belastbare Grundlage für die Entscheidung.

Zu berücksichtigen ist außerdem der Zeitaufwand im Betrieb. Anfragen beantworten, Wechsel organisieren, Abrechnungen führen und die Meldescheine pflegen kosten je Buchung etwa eine Stunde. Bei 40 Buchungen im Jahr ist das eine volle Arbeitswoche, die im Weinbaubetrieb ohnehin knapp ist und deshalb in die Rechnung gehört.

Was am Ende die Auslastung hebt

Drei Maßnahmen wirken erfahrungsgemäß am stärksten. Erstens Fotos, die den Betrieb zeigen und nicht nur die Wohnung, weil der arbeitende Hof das Unterscheidungsmerkmal ist. Zweitens ein Angebot für die Nebensaison mit konkretem Anlass. Und drittens eine Antwortzeit auf Anfragen von unter zwölf Stunden, weil Kurzentschlossene sonst anderswo buchen.

Der steuerliche Rahmen sollte dabei von Anfang an mitgeplant werden. Wer die Vermietung als festen Teil des Betriebs aufbaut, klärt Zuordnung, Umsatzgrenzen und Aufzeichnungspflichten vor der ersten Buchung. Das kostet einen Beratungstermin und erspart die Korrektur mehrerer Wirtschaftsjahre, die im ungünstigen Fall zusammen mit Zinsen fällig wird.

Raimund Hahn

Raimund ist unser absoluter Local Insider aus Rheinland-Pfalz und kommt aus dem wunderschönen Eifelstädtchen Ulmen.

Mit über 60 Jahren Lebenserfahrung kennt er sich bestens in der Region aus und liebt es mit dem E-Bike neue Sehenswürdigkeiten, Orte und Wanderwege zu erkunden, die er in unserem Magazin vorstellt.